Beschreibung

Unsere Kinder- und Jugendhäuser in Hofkirchen wurden als Kinderhäuser konzipiert und gebaut und liegen in einem Neubaugebiet. Die Einrichtungen wurden schon bei der Planung und der Ausführung speziell auf die Bedürfnisse der BewohnerInnen zugeschnitten.

Es besteht aus 2 Haupthäusern, für Kinder- und Jugendliche, ab 0 bis 16 Jahren und einem Nebengebäude, für eine Verselbständigungsgruppe für Jugendliche und junge Erwachsene ab 14 Jahren.

Zum Haus gehören ein großer Garten und ein Abenteuerspielplatz, den die Gemeinde direkt am Anschluss unseres Grundstücks errichtet hat. Die großzügig geschnittenen Häuser bieten jeweils 9 Kindern und Jugendlichen Platz zum Wohnen, Lernen und Spielen.

Gleich hinter dem Haus beginnen Felder, Wald und Wiese für ausgiebige Freizeitgestaltung, wie Naturbegegnungen, Drachen steigen u.a.

Platzzahl

Die Einrichtungen der Partnerschaftlichen Erziehungshilfe bieten insgesamt:

  • 18 heilpädagogische Plätze in zwei Gruppen
  • 5 Plätze in der Verselbständigungsgruppe
  • 3 Plätze für Inobhutnahme

Sozialpädagogische Grundleistungen

Die Kinder und Jugendlichen leben in altersgemischten Gruppe. Die pädagogischen Mitarbeiter/innen bieten den Bewohnern einen strukturierten Tagesablauf, Hilfe bei der Alltagsbewältigung, altersgemäße Erziehung, Aufarbeitung der Entwicklungsdefizite und Hilfe beim Umgang mit der Herkunftsfamilie an.

Die Anwesenheit von regelmäßig mehreren Mitarbeiter/innen gleichzeitig ist notwendig, um die

  • Erziehungs- und Hilfeplanziele zu erreichen
  • auf die individuellen Bedürfnisse der zum Teil erheblich vorbelasteten Kinder und Jugendlichen eingehen zu können
  • die Zusammenarbeit mit den Eltern intensiv und zeitnah zu pflegen und zugleich
  • die Notwendigkeiten der alltäglichen Lebensgestaltung zu bewältigen

Auf familienähnliche Strukturen im Milieu des Zusammenlebens wird großen Wert gelegt. Die Übernahme von Verantwortung füreinander, die Entwicklung von Gemeinschaftssinn und Rücksichtnahme sind wichtige Werte innerhalb der Gruppe.

Grundleistungen im Einzelnen:

  • Gestaltung eines altersgemäßen und entwicklungsfördernden Wohn- und Lebensumfeldes
  • Förderung der Entwicklung durch Verbindung von Alltagsleben mit gezielten pädagogischen und therapeutischen Hilfen.
  • Beratung und Begleitung bei der Bewältigung der familiären Problematik, die zur Aufnahme geführt hat
  • Förderung des Sozialverhaltens
  • Hilfestellung bei der Körperpflege, Gesundheitsvorsorge, medizinische Betreuung
  • Umfassende altersgerechte Wahrnehmung der Aufsichtspflicht
  • Strukturierung und Organisation des Tagesablaufs
  • Integrationshilfen in die regionale Lebenswelt: Kindergarten, Schule, Ausbildung, Arbeitsstätten, Vereine, Freundschaften etc.
  • Religionspädagogische Angebote und Auseinandersetzung mit Sinn, Wert- und Glaubensfragen
  • Vermittlung von und Teilhabe an Kultur und Bildung im altersgemäßen Rahmen, z. B. Übermittlung von Sitten, Gebräuchen, Traditionen sowie Informationen und Auseinandersetzung über Allgemeinbildung, Gesellschaft und Politik
  • Medienerziehung: Auswahl und verantwortungsbewusster Umgang mit Medien
  • Vorbereitung und Durchführung gemeinschaftlicher Feste und Feiern sowie individueller Feste, z. B. Geburtstage
  • Anleitung und Hinführung zu individueller Freizeitgestaltung
  • Einübung alters- und entwicklungsgemäßer lebenspraktischer Fertigkeiten
  • Anschaffung und Pflege von Wäsche und Kleidung unter Einbeziehung des Kindes/Jugendlichen
  • Regelmäßige Reinigung und Pflege des Zimmers, der Gemeinschaftsräume und des persönlichen Eigentums unter Einbeziehung des Kindes/Jugendlichen
  • Gezielte und altersgemäße Unterstützung des Umgangs mit Geld, mit den persönlichen Barbeträgen (Taschengeld, Pauschalbetrag)
  • Einbeziehung der Kinder in die Haushaltsführung, Einkauf etc.
  • Vorbereitung und Durchführung von gemeinsamen Ferienfahrten
  • Durchführung pädagogischer Projekte (z. B. jahreszeitbezogene Themen)
  • Schaffung eines Wochen- und Jahresrhythmus
  • Betreuung über Tag und Nacht durch pädagogische Mitarbeiter/innen

Individuelle Förderungen

Die Angebote der individuellen Förderung werden flexibel den sich verändernden Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen angepasst; geschehen altersgemäß, ressourcenorientiert und entwicklungsabhängig.

Individuelle Förderung findet innerhalb der Einrichtungen durch die pädagogischen Mitarbeiter/innen statt, außerhalb durch Fachkräfte mit speziellen Aus- und Weiterbildungen.

Individuelle Förderungen im Einzelnen:

  • Feststellung und Förderung der Kompetenzen und Ressourcen in der Persönlichkeit des einzelnen Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Förderung der emotionalen, sozialen, körperlichen und kognitiven Entwicklung
  • Altersangemessene Angebote im sportlichen, kreativen, handwerklichen, musischen und literarischen Bereich
  • Bereitstellen von Spiel-, Sport-, Bastel-, Musik- und anderen entwicklungsfördernden Materialien
  • Unterstützung und Begleitung in örtliche Gruppen und Vereine, Kontaktpflege zu den Gruppen und Vereinen mit dem Ziel der Integrationsförderung
  • Gezielte Beobachtung von Entwicklungsrückständen im grob- und feinmotorischen Bereich, im kognitiven, emotionalen, sprachlichen und sozialen Bereich
  • Gezielte Förderung der Entwicklungsrückstände im pädagogischen Alltag
  • Anbahnung und Begleitung einer diagnostischen bzw. therapeutischen Hilfe außerhalb der Wohngruppe
  • Beobachtung und Kontrolle medizinischer Behandlungsbedürftigkeit, regelmäßige und gezielte ärztliche Kontrollen, Begleitung zum Arzt/Facharzt, Krankenhaus
  • bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen: Einübung selbständiger Inanspruchnahme ärztlicher Hilfen
  • Altersgemäße, individuelle Vorbereitung auf die Verselbständigung durch wachsende Einbindung der Kinder und Jugendlichen in Aufgaben des Haushaltes und der Übernahme von Verantwortung für die eigenen Belange (z. B. eigenes Zimmer, eigenes Geld) und für gemeinschaftliche Aufgaben
  • Information, Beratung und Begleitung in rechtlichen Fragen, z. B. in Strafrechtsverfahren
  • Krisenintervention
  • Erstellen von Entwicklungsberichten im halbjährlichen Rhythmus
  • Erziehungsplanung mit unseren Kinder- und Jugendtherapeuten in Zusammenarbeit mit dem Bezugserzieher
  • Beteiligung an der Hilfeplanung nach §36 KJHG
  • Vor- und Nachbereitung von Hilfeplangesprächen mit den Heranwachsenden
  • Teilnahme des Bezugserziehers an Hilfeplangesprächen
  • Organisation zusätzlicher interner Leistungen oder externer Hilfen, die sich aus der Hilfeplanung ergeben
  • Bei Kindern/Jugendlichen/jungen Erwachsenen ausländischer Herkunft: Hilfe bei der Klärung ausländerrechtlicher Fragen (z.B. Ausreise, Aufenthaltserlaubnis, Arbeitserlaubnis), Sprachförderung, Auseinandersetzung mit Kultur und Gebräuchen, Integrationshilfen
  • Vorbereitung und Begleitung eines Wechsels der Betreuungsform oder der Verselbständigung oder Rückkehr in die Familie.

Individuelle Zusatzleistungen

Im Hilfeplan nach § 36 KJHG können Leistungen vereinbart werden, die ausschließlich und in besonders intensiver Weise einem einzelnen Kind/Jugendlichen/jungen Erwachsenen bzw. seiner Familie zur Verfügung gestellt werden. Diese Leistungen sind nicht Bestandteil des Regelangebotes und daher auch nicht Bestandteil des gruppenbezogenen Entgeltes.

Zu den individuellen Zusatzleistungen gehören:

  • Schulbegleitung
  • Begleiteter Besuch in der Einrichtung
  • Zusätzliche Therapiestunden