Die Inobhutnahme ist eine Maßnahme zur schnellen und möglichst unbürokratischen Intervention zugunsten des Kindes und dient als Klärungshilfe für Betroffene in Krisensituationen, sowie dem unmittelbaren Kinderschutz. Die Inobhutnahme gehört zu den wenigen rein fürsorglichen Leistungen der Jugendhilfe, bei denen der Staat sich selber in die Pflicht nimmt um auch in Ausnahmesituation jedem Minderjährigen eine materielle Grundsicherung zu gewähren.
Kurzbeschreibung
Leistungen
Wesentliche Schwerpunkte der Leistung sind:
- 24 Stunden Erreichbarkeit und Aufnahmebereitschaft der Einrichtung
- Unbürokratische, schnelle Unterbringung des Kindes/Jugendlichen in einem Schutzraum
- Bereitstellung eines räumlichen und „emotionalen“ Schutz- und Schonraumes, für misshandelte, missbrauchte und gefährdete Kinder und Jugendliche, Schaffung einer angstfreien und sicheren Atmosphäre
- 24 Stunden – rund um die Uhr Betreuung
- Das Kind/Jugendliche darf sich mit einer Person seines Vertrauens in Verbindung setzen (§ 42 Abs. 2 S. 2 SGB VIII)
- Klärung der Hintergründe und die Abklärung des Auftrags für die Inohutnahme. Befindlichkeiten, Vorstellungen, Wünsche und Ängste aller Beteiligten werden ermittelt und im Unterbringungsprozess fortlaufend aktualisiert, um eine erfolgreiche Krisenintervention zu initiieren und voranzutreiben
- Hilfe und Unterstützung bei der Lösung individueller Probleme durch einen eigenen Ansprechpartner, bei Ängsten, Sorgen, Erkrankungen u.a.. Bei Bedarf wird an weiterführende Stellen vermittelt.
- Bei Bedarf psychologische Betreuung
- Bei Bedarf ärztlich notwendige Versorgungen
- Verpflegung der Kinder- und Jugendlichen, sowie Ausstattung mit Hygieneartikeln, wenn nötig auch mit Kleidung, Schuhen und Schulmaterialien
- Strukturierter Tagesablauf während der gesamten Inobhutnahme. Hier erfährt das Kind/Jugendliche Orientierung und Verlässlichkeit
- Fachliche Unterstützung zur Bewältigung der Krisensituation
- Hilfe und Unterstützung zur Bewältigung des Schulalltags, Fahrten zur Schule, Kontaktaufnahme zu Lehrern, Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfeunterricht wenn nötig.
- Enge Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt, um gemeinsam die weiteren Vorgänge und Ziele abzustimmen.
- Beratung und Unterstützung des Kindes/Jugendlichen und der Sorgeberechtigten bei der Suche und Konkretisierung neuer Perspektiven (Rückkehr in die Herkunftsfamilie, zu Erziehungs- und Sorgeberechtigten, Unterbringung bei Verwandten, Pflegefamilien oder einer geeigneten Einrichtung
- Vorbereitung des Kindes oder Jugendlichen auf weiterführende Jugendhilfemaßnahmen
Personenkreis und Aufnahmekapazität
Die Kinder- und Jugendhäuser Hofkirchen bieten die Möglichkeit maximal 3 Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 17 Jahren, aus einer konflikthaften, gefährdenden oder bedrohlichen Situation heraus kurzzeitig in Obhut zu gewähren.
Diese Maßnahme ist unter anderem dann notwendig, wenn das Wohl des Kindes/Jugendlichen unmittelbar bedroht oder gefährdet ist.
Solche Maßnahmen können sein:
- Eskalierende Familienkonflikte
- Akute persönliche Krisensituationen
- Gefährdung des Kindeswohl durch Gewalt, Verwahrlosung oder Vernachlässigung
- Wenn ein Kind/Jugendlicher um Obhut bittet
Methodische Grundlagen
Die Unterbringung und der damit verbundenen Krisenintervention. Inobhutnahme versteht sich als „Erste-Hilfe-Maßnahme“, die den Kindern und Jugendlichen Schutz und Rückzugsmöglichkeit anbietet. Krisen beinhalten jedoch auch immer neue Chancen, Möglichkeiten und Zukunftsperspektiven.
Aufgabe der Mitarbeiter ist es zuerst, Vertrauen und Sicherheit zu schaffen und ein einfühlsamer Gesprächspartner für die Hilfebedürftigen sein. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk auf physische und psychische Anzeichen einer akuten Kindeswohlgefährdung, Misshandlung oder Vernachlässigung. Wenn nötig, stellt der Träger für diesen Prozess auch entsprechende medizinische und psychologische Hilfe zur Verfügung, um durch eine differenzierte Diagnostik das weitere notwendige Handeln abzuklären.
Im Verlauf der Inobhutnahme gilt es dann, die weitere Perspektive für die Kinder und Jugendlichen zu klären, sei es die Rückführung ins Elternhaus oder zu den Sorgeberechtigten, die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder im Heim oder andere geeignete Hilfemaßnahmen.
Als Inobhutnahmestelle verstehen wir uns dabei als Dienstleister und Kooperationspartner des Jugendamtes, das über die weiteren Maßnahmen zu entscheiden hat.
Die Inobhutnahme wird mit Beschluss des Jugendamtes beendet.